Save & Smile

Die Rechtliche Situation

Viele Menschen legen heute mehr Wert auf Zahngesundheit und eine ästhetische Zahnstellung mit einem strahlenden Lächeln. Mit den modernen Behandlungsmethoden sind hier enorme Möglichkeiten entstanden, die leider aber auch kostenintensiv sein können.

Dies trifft auf eine rigorose Sparpolitik im Gesundheitssektor, wodurch insbesondere die Kassenpatienten mit den Festkostenzuschüssen allein gelassen werden. Durch eine europäische Rechtsprechung aus dem Jahre 2003 ist es aber jedem Patienten innerhalb der EU erlaubt, sich seinen Arzt selber auszusuchen und die Kassen müssen regulieren. Hierbei ist für eine ambulante Zahnbehandlung nur bei umfangreichen Behandlungen eine Genehmigung vorab erforderlich.

Zahnersatz hingegen ist genehmigungspflichtig. Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung bei der Krankenkasse zur Genehmigung und Berechnung des Festkostenzuschusses eingereicht werden. Im Ausland muss der Patient zunächst seine Rechnung vollständig selber bezahlen und später bei der Kasse einreichen, um seine Zuschüsse zu erhalten.

Kostenvoranschlag

Damit wir Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen können, benötigen wir idealerweise einen aktuellen Heil- und Kostenplan von einem deutschen Zahnarzt oder einer Klinik. Der wird von Ihrem Zahnarzt kostenlos erstellt. Mindestens ist ein Röntgenbild (nicht älter als 6 Monate) notwendig.

Behandlung
Ist der Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse bereits berechnet, dann lassen Sie uns die Zusage ebenfalls zukommen. Die Voruntersuchung ist kostenlos. Es werden lediglich die Gebühren für Panorama-Röntgenaufnahmen (OPG) erhoben, soweit diese nicht vorhanden sind. Dies ist z.B. bei fehlenden Zähnen eine unbedingte Voraussetzung für die Erstellung eines Angebotes.

Preisbeispiele

Kieferorthopädie Sunny Smile
Prothetik
Dental SPA

Heil & Kostenplan (HKP)

Allgemein

Ein Heil- und Kostenplan ist die Auflistung aller notwendigen Eingriffe während einer Behandlung. Nach Erstellung durch den Zahnarzt wird dieser der Krankenkasse zur Errechnung des Zuschusses vorgelegt. Die Festlegung der Höhe des sogenannten „Festzuschusses“ erfolgt nach Überprüfung des HKP durch die Krankenkasse.

Dabei beträgt die Gesamtsumme maximal 50 % der Regelversorgung. Bei entsprechender Führung des Bonushefts gibt es ggf. zusätzliche 15% Zuschuss. Die weiteren Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Unter Umständen erteilt die Krankenkasse auch einen Zuschuss in vollem Umfang.

Das hängt vom Bezug von Transferleistungen bei geringem Einkommen ab und muss individuell vom Patienten mit der Kasse geklärt werden. Allgemein kann der Festkostenzuschuss auf bis zu 65% steigen, wenn das Bonusheft zehn Jahre lang lückenlos geführt wurde. Man muss allerding hierbei berücksichtigen, dass es sich um einen Zuschuss auf die Regelleistung handelt.

Die meisten Patienten entscheiden sich aber für eine deutlich umfangreichere Lösung im Rahmen einer hochwertigen Versorgung auf dem Stand der Zeit. Von daher müssen sie einen Großteil der Behandlungskosten, normaler weise zwei Drittel, selber tragen. In der Regel werden durchschnittlich bei gesetzlich Versicherten ca. 33% der Behandlungskosten von den Kassen als Festzuschuss übernommen. Noch schlechter sieht das im Bereich der Kieferorthopädie aus, wo Erwachsenen meist komplett Selbstzahler sind.

Gerade hier sind die Tarife in den Niederlanden aber sehr viel preiswerter. Siehe Preisbeispiele hier im Menue. Am besten lässt sich die individuelle Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch bei Sunny Smile klären.

HKP im Detail

Zur Information fĂĽr die Krankenkasse finden sich auf dem Dokument alle wesentlichen Fakten aufgelistet. Insgesamt setzt sich der HKP aus mehreren Punkten zusammen.

Befund- und Planung der Therapie

  1. Höhe des Arzthonorars (Krankenkasse)
  2. Höhe des Arzthonorars (Privat)
  3. Kosten fĂĽr Labor und Material
  4. Kosten insgesamt (inkl. Behandlung)

Aus allen Punkten zusammengenommen ergibt sich der für Sie als Patienten zu zahlende Eigenanteil. Selbst bei Abzug aller Zuschüsse bleiben Sie auf einem gewaltigen Eigenanteil sitzen – das muss nicht sein! Sunny Smile macht Ihnen ein faires Angebot. Sollten Sie gar vom Zuschuss in vollem Umfang profitieren und eine Versorgung nach der Regelleistung bevorzugen, erhalten Sie Ihren Zahnersatz über Sunny Smile vielleicht sogar zum Nulltarif. Dies hängt aber auch von Ihren persönlichen Umständen ab.

Sie können hier den Heil- und Kostenplan als PDF herunterladen:

Doppelter Festzuschuss & Steuervorteile

Sie gehören zum Kreis der sozialen Härtefälle? Testen Sie Sunny Smile und lassen Sie sich überzeugen. Die Preise sind in einigen Bereichen deutlich unter denen in Deutschland– ohne Qualitätseinbußen, sondern nach deutschen Standards.

Der Zahnersatz zum Nulltarif bedeutet für Sie keinerlei Qualitätseinbußen, da ausschließlich mit renommierten Laboren im In- und Ausland kooperiert wird. Voraussetzung für einen doppelten Festzuschuss ist alleine eine Zugehörigkeit zum Personenkreis der Härtefälle. Darunter fallen neben Empfängern von Sozialleistungen auch Bafög-Empfänger, Bezieher von Kriegsopferfürsorge und Sozialgeld sowie Geringverdiener. Hierbei existiert für den Zahnersatz zum Nulltarif eine klare Einkommensgrenze: Bei Single-Haushalten gilt diese für einen monatlichen Verdienst von maximal 1022 €. Paare dürfen nicht mehr als 1405 € verdienen, pro Kind erhöht sich das Limit um jeweils 250 €. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Möglichkeiten. Ebenfalls interessant sind die steuerlichen Aspekte. Viele Patienten können die Kosten der Behandlung teilweise auch als Sonderausgaben absetzen. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater, das Finanzamt oder den Lohnsteuerhilfeverein.

Zahlungsweise

Die Zahlung einer Zahnbehandlung wird erst vor Ort in der Praxis fällig, nachdem Sie sich für eine Behandlung entschieden haben. Die Bezahlung der Zahnbehandlung erfolgt in bar oder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard).

Bitte beachten Sie bei Zahlungen mit einer Kreditkarte, die anfallenden Auslandsgebühren durch die Kreditkartengesellschaft. Eine Vorauszahlung ist ebenfalls möglich und wird verrechnet. .Auf Wunsch erhalten Sie auch nach Ihrer Behandlung einen detaillierten Behandlungs- und Kostenplan

Finanzierung

Mit dem Finanzierungspartner medical processing können Sie die Behandlung auch ganz einfach auf Raten zahlen. So bleibt ihr Zahnersatz günstig und ist bequem abzuzahlen.

Nach dem unverbindlichen Kostenangebot von Sunny Smile für Ihre Wunschbehandlung können Sie die Kosten einschätzen und eine Finanzierung bei unserem Partner medical processing beantragen. Sie bezahlen, Bonität vorausgesetzt, in bequemen, übersichtlichen monatlichen Raten. Wenn Sie wünschen ohne Anzahlung und mit bis zu 72 Monaten Laufzeit bei frei wählbaren monatlichen Ratenbeiträgen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • ab 150 Euro Finanzierungssumme
  • keine BearbeitungsgebĂĽhr
  • Laufzeit bis 72 Monate möglich
  • Festzinsen ĂĽber die gesamte Laufzeit
  • frei wählbare monatliche Ratenbeiträge
  • individueller RĂĽckzahlungsbeginn
  • diskrete und schnelle Abwicklung
  • vielfach bewährt / Santander Bank
  • Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Nähere Information finden Sie im PDF Download.