Erstattung von Behandlungskosten im Ausland

Nach der europäischen Rechtsprechung besteht innerhalb der EU für gesetzlich Versicherte freie Arztwahl, davon ist der Zahnarzt nicht ausgeschlossen. Gerade für Grenzbewohner wie die Einwohner der Region Aachen ist es daher sinnig, Behandlungskosten in Deutschland mit denen in den Niederlanden oder Belgien zu vergleichen. Oftmals werden Sie merken, dass die gleichen Leistungen dort kostengünstiger sind.

Um den Schritt zum Zahnarzt über die Grenze zu wagen, muss allerdings noch eine essentielle Frage beantwortet werden: Wie werden mir die Behandlungskosten im Ausland erstattet?

Zunächst benötigen Sie für die Behandlung die European Health Insurance Card (EHIC). Diese sollte auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte befinden, möglicherweise haben Sie jedoch auch eine separate Karte. Generell ist es ratsam vorerst Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und sich über die Kostenerstattung zu informieren, da es möglich ist, dass Sie zunächst Vorkasse leisten müssen. Sofern bestimmte Behandlungen in Deutschland zunächst genehmigt werden müssen, gilt gleiches ebenso für die Behandlung im Ausland. Daher müssen zahnärztliche Behandlungen wie der Zahnersatz, aber auch Kuren vorher von der Krankenkasse genehmigt werden. Dafür müssen Sie der Krankenkasse einen von Ihrem ausländischen Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan einreichen.